Ausschreibungen Kreismeisterschaften 2023


Schützenkreis Gütersloh von 1956 im WSB e. V.

Meldeschluss 22.09.2022 Aktive KM

 

Meldeschluss 18.12.2022 Passive KM

 

Sportjahr beginnt wieder am 01.10.

  • Allgemeine Richtlinien und besondere Hinweise zu den Ausschreibungen:
  • Bei allen Schülerwettbewerben ist die Ausnahmegenehmigung der Kreispolizeibehörde vorzulegen.
  • Zur Kontrolle der Startberechtigung und zur Waffenkontrolle ist bei allen Starts der Wettkampfpass / Mitgliederausweis mit einem amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen. (SpO - Regel 0.7.4.1).
  • Kann der Schütze bei Beginn des Wettkampfes den Wettkampfpass und den amtlichen Lichtbildausweis nicht vorweisen, so darf er zwar starten, wird aber mit Abzug von zwei (2) Ringen in der ersten Serie bestraft, wenn er vor dem offiziellen Ende der Schießzeit dieses Wettbewerbs diese Dokumente nicht erbringen kann. Eine Zeitgutschrift erfolgt nicht.
  • Sollten für Ihren Wettbewerb weiterführende Meisterschaften stattfinden, und Sie, egal aus welchem Grund, an dieser weiterführenden Meisterschaft nicht teilnehmen können bzw. wollen, bitte ich Sie, dieses bei der Anmeldung vermerken zu lassen.
  • Die Sportordnung (SpO) des Deutschen Schützenbundes regelt alle nicht

besonders aufgeführten Punkte der Ausschreibungen, auch Zielhilfen.

  • Kampf- und Berufungsgericht werden vom Schützenkreis Gütersloh bestimmt.
  • Die Einspruchgebühr beträgt 30,00 €
  • Einsprüche sind schriftlich beim Vorsitzenden der Sportkommission Dietmar Lütgert mit der Einspruchsgebühr, spätestens eine Stunde nach dem Schießen abzugeben.
  • Die Kontrolle der Sportwaffen, Geräte und Ausrüstung wird stichprobenartig vorgenommen. Nachkontrollen können während und unmittelbar nach dem Wettkampf durchgeführt werden.
  • Änderungen, Teilungen, Ergänzungen und Terminverschiebungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  • Bei den Kreismeisterschaften sind die Geburtsdaten von 2023 zu berücksichtigen.
  • Die Meisterschaften finden unter den geltenden Corona Regeln statt. Die Teilnehmer/innen haben sich dementsprechend zu verhalten.
  • Die Hygienevorschriften der einzelnen Schießstände sind zu berücksichtigen!

 

 

Achtung!

 

Für Pressluftgewehre bzw. die erforderlichen Kartuschen gilt ab sofort eine 10-jährige Verwendungsfrist.

Das heißt, dass für Meisterschaften im Oktober 2022 keine Kartuschen mehr verwendet werden dürfen die das Anfertigungsdatum 09/11 tragen.

Kartuschen mit der Prägung IV/12 dürfen noch bis zum 31.12.2022

verwendet werden.

Dieses gilt in gleicher Weise für Pressluftpistolen.

Bei der Waffenkontrolle werden alle Kartuschen auf das Herstellungsdatum überprüft. Abgelaufene Kartuschen dürfen nicht verwendet werden.  Der Schütze ist hierfür selbst verantwortlich.

 

 

Sicherheitshinweis:

 

Außerhalb des Wettkampfbereiches sind alle Sportgeräte in den dafür vorgesehenen Transportbehältnissen zu transportieren. Bei der Waffenkontrolle sind alle Sportgeräte mit geöffnetem Verschluss vorzulegen. Bei Waffen, für die eine WBK erforderlich ist, muss die Sicherheitsschnur eingeführt sein. Für Revolver gibt es eine Empfehlung.

Im Wettkampfbereich sind die Sportgeräte erst nach Aufforderung grundsätzlich mit offenem Verschluss und mit der Laufmündung zur Scheibe auf dem Schießtisch abzulegen. Nach dem Wettkampf überprüft die Aufsicht den Sicherheitszustand des Sportgerätes. Erst danach darf dieses wieder eingepackt werden, um dann den Wettkampfbereich verlassen zu können. Wenn ein Schütze sein Sportgerät einpackt oder vom Schützenstand entfernt ohne dass diese von der Standaufsicht überprüft wurde, kann er disqualifiziert werden. (SpO-Regel 0.2.9.1)

 

Der Schütze hat auf dem gesamten Schießstand / Schießstandgelände die vom Veranstalter vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten und beim Waffentransport Sicherheitsschnur, die bei geschlossener Waffe die Sicherheit dokumentiert zu verwenden. Zuwiderhandlung wird mit Sperre für diese Meisterschaft und zum Verweis vom Schießstandgelände bestraft. (SpO - Regel 0.2.9.2)

 

Lt. Beschluß der Landessportkommission müssen seit 2018 alle Schützen und Schützinnen ab der Disziplin Zentralfeuerpistole Kal. 32-38

und bei allen Großkaliberdisziplinen Schutzbrillen tragen. Ohne Schutzbrille kein Start bei den Meisterschaften. 

    

 

Datenschutz:

Mit der Meldung zu den Kreismeisterschaften erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine benötigten Daten und die im Wettkampf erzielten Ergebnisse erfasst und in Papierlisten, Aushängen, Zeitschriften und Internet veröffentlicht werden. Der Teilnehmer erklärt sich auch damit einverstanden, dass Bilder von ihm, die im Rahmen der Veranstaltung z. B. Siegerehrung, Wettkampf entstanden sind, über die Verbandmedien, die Homepage des Schützenkreises Gütersloh, Pressedienste veröffentlicht werden dürfen. Dies gilt auch für minderjährige Personen.

 

 

Achtung!

 

Bitte beachten Sie, dass jede(r) Schütze/Schützin bei der Anmeldung

den Sportpass und einen gültigen Personalausweis vorlegen muß.

Wichtig ist noch, dass alle Schützen/Schützinnen bis zur Vollendung des

18. Lebensjahres die Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsbe-

vollmächtigten unbedingt in schriftlicher Form vorlegen müssen.

 

 

Austragungsorte:

 

SV Kattenstroth, Alter Hellweg 60, 33334 Gütersloh

 

Gütersloher Schützengesellschaft, Brunnenstr. 71 (Heidewaldstadion) ,

33332 Gütersloh

 

Hub. Clarholz-Heerde, Harsewinkeler Str. 4, 33442 Clarholz

 

SV zu Rheda, Am Werl 1, 33378 Rheda-Wiedenbrück

 

 

Änderungen der Stände, Klasseneinteilungen und Termine vorbehalten!   Der Schützenkreis behält sich vor die Meisterschaften auch wieder abzusagen, wenn dies gefordert wird.

 

08.2022 Kreissprotleiter Schützenkreis Gütersloh