RWK Richtlinie
Rundenwettkampf – Richtlinie
im Schützenkreis Gütersloh
- Geltungsbereich
Für die Rundenwettkämpfe (RWK) im Bereich des Schützenkreises Gütersloh (Veranstalter der RWK) gilt, soweit in dieser Richtlinie nichts anders bestimmt wird, die RWK-Richtlinie des Landesverbandes (WSB) und die Sportordnung des DSB (SpO) in der jeweils gültigen Fassung. Die Rundenwettkämpfe werden als Mannschaftswettkämpfe auf gegenseitigen Besuch ausgetragen.
- Klasseneinteilungen
Der Schützenkreis Gütersloh ist für die Kreisklasse zuständig.
Die Kreisklasse kann bei Bedarf weiter unterteilt werden (1., 2., 3. oder 4. Kreisklasse). Besteht in der Kreisklasse eine Unterteilung, so kann auch hier nur ein Aufstieg von Klasse zu Klasse erfolgen. Die Zahl der Mannschaften in den jeweiligen Klassen wird durch den Kreis-RWK-Leiter festgelegt. Er kann sich hierzu den Rat des Kreissportleiters einholen. Es wird in Gruppen bis zu 4 Mannschaften geschossen, Abweichungen sind statthaft. Die Gruppenstärke und die Einteilung werden durch den RWK-Leiter festgelegt.
- Mannschaftszusammensetzung
Jede Vereinsmannschaft besteht aus 3 Schützinnen/Schützen. Gemischte Mannschaften sind in der jeweiligen RWK-Klasse nur möglich lt. Ausschreibung. Schüler können grundsätzlich nur in der Schülerklasse starten. Die maximale Anzahl der Einzelschützen zu den Mannschaften wird auf 2 Schützen festgelegt. Die Namen der Mannschaftsschützen sind vor Beginn des Wettkampfes in die Wettkampfliste einzutragen.
- Startberechtigung
Jeder RWK-Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Sportausweises sein.
Ausnahme Klasse 01 Schüler Scatt, hier muss der RWK-Teilnehmer Mitglied im Verein sein. Ein Sportausweis ist für diese Gruppe nicht zwingend erforderlich. Ein Start innerhalb einer RWK-Saison für mehr als einen Verein in der gleichen Disziplin ist unzulässig. Innerhalb einer RWK-Saison darf ein RWK-Teilnehmer nach dem zweiten in einer Klasse geschossenen Wettkampf nicht mehr in einer niedrigeren Klasse starten. Jeder RWK-Teilnehmer darf am Ende der RWK-Saison insgesamt nicht mehr RWK geschossen haben, als für diese Disziplin ausgeschrieben sind. RWK-Teilnehmer dürfen bei den Liga-Wettkämpfen starten.
- Startberechtigung von Mannschaften
Mehrere Mannschaften eines Vereins können in der gleichen RWK-Klasse starten. Die Starter können von Mannschaft zu Mannschaft ausgetauscht werden.
- Schusszahlen, Anzahl der Wettkämpfe
Die Schusszahlen werden wie folgt festgesetzt:
Regelnummer |
Wettbewerb |
Schusszahl |
RWK-Klasse |
1.10 |
LG Schüler Scatt |
20 Schuss |
01 |
1.10 |
LG Schüler Auflage |
20 Schuss |
02 |
1.10 |
LG Schüler Freihand |
20 Schuss |
11 |
1.10 |
LG Freihand |
40 Schuss |
12,13,14 |
1.11 |
LG Auflage |
30 Schuss |
03,04,05,06,07 |
1.20 |
LG 3-Stellung |
30 Schuss |
|
1.40 |
KK 3 Stellung |
30 Schuss |
|
1.41 |
KK Auflage |
30 Schuss |
08,09 |
1.80 |
KK Liegend |
60 Schuss |
10 |
2.10 |
LP |
40 Schuss |
15 |
2.40 |
Sportpistole |
30 Schuss |
16 |
2.53 – 2.58 |
Großkaliber-Pistole/Revolver |
40 Schuss |
17,18 |
Bei den LG und LP Wettbewerben werden 6 Wettkämpfe und bei KK, Spopi und Großkaliber werden 4 Wettkämpfe angesetzt.
- Wertung, Scheiben, Weitermeldung
Für die Scheibenauswertung gilt die die Sportordnung des DSB. Die Mannschaftsschützen müssen vor Beginn des Wettkampfes namentlich in die Wettkampfliste eingetragen werden. Die Scheiben/Streifen müssen vom 1. bis zum 3. Mannschaftsschützen + Einzelschützen fortlaufend nummeriert sein. Geschossen wird nur auf fortlaufend nummerierte Scheiben – keine Handnummerierung. Einzelschützen sind mit einem „E“ für Einzelschütze zu kennzeichnen und werden unter den Mannschaftsschützen als letzte aufgeführt. Das Original des RWK-Berichts ist durch den gastgebenden Verein zu stellen, der auch die Scheiben/Streifen zur Verfügung stellt. Die RWK-Berichte sind von allen Mannschaftsführern abzuzeichnen. Bei allen Wettkämpfen ist der Wettkampfbericht vollständig mit allen Daten auszufüllen. Das sind Verein, Vereinsnummer, Klasse, Gruppe, Wettkampfjahr, Name, Vorname, Sportausweisnummer (letzten 8 Stellen reichen) und Geburtsdatum. Die Ergebnislisten müssen spätestens 2 Werktage nach dem Endtermin an den RWK-Leiter abgesandt werden (entscheidend ist der Poststempel).
- Auf-und Abstieg
In die Bezirksklasse steigt grundsätzlich der Klassenerste auf, sofern diese Disziplin im Bezirk geschossen wird und der Sieger dies möchte. Die beiden Tabellenletzten steigen ab. In den darunterliegenden Klassen steigen jeweils die beiden ersten Mannschaften eine Klasse höher. Die beiden letzten Mannschaften steigen in die niedrigere Klasse ab. Abweichungen sind möglich.
- Wettkampforte und –termine
Die Wettkampforte legt die Einteilung der Vereine durch den RWK-Leiter fest. Erster Einladender ist immer der zuerst genannte Verein. Rechtzeitiges Einladen der Gäste heißt, 14 Tage vor dem Wettkampftermin. Eine Einladung, die ohne triftigen Grund den Gast erst ein, zwei oder drei Tage vor dem Wettkampf erreicht, braucht nicht akzeptiert zu werden. Die weiteren Termine sprechen die Mannschaftsführer miteinander ab.
- Nichtantreten einer Mannschaft
Bei Nichtantreten einer Mannschaft muss dieses auf dem RWK-Bericht mit dem Vermerk „Mannschaft nicht angetreten“ stehen. Spätere Reklamationen werden weder schriftlich noch telefonisch angenommen.
- Ergänzende Regelungen
Besondere Regelungen und Ergänzungen können jederzeit vom Schützenkreis Gütersloh beschlossen werden.
- Ahndung von Regelverstößen
Unsportlichkeit und Regelverstöße im Sinne der RWK-Richtlinie des Schützenkreises Gütersloh, der RWK-Richtlinie des WEB und der Sportordnung des DSB werden vom RWK-Leiter entsprechend der WSB-Ordnung und RWK-Richtlinie geahndet (Warnung, Ringabzug, Disqualifikation, Sperre für die laufende Saison). Bei verspäteter Absendung der RWK-Berichte wird gegen den austragenden Verein ein Abzug von 30 Ringen verhängt. Manipulationen an den Scheiben werden mit Nullwertung des Schusses geahndet. Die Feststellung ist auf dem RWK-Bericht ausdrücklich zu vermerken; die betreffenden Scheiben sind dem RWK-Bericht beizufügen. Bei nicht nummerierten Scheiben wird der Wettkampf nicht gewertet. Tritt die gastgebende Mannschaft oder einzelne Schützen dieser Mannschaft zum festgesetzten Termin nicht an, obwohl diese anwesend sind, werden 30 Ringe wegen des unsportlichen Verhaltens abgezogen. Ringabzüge, Ahndungen usw. werden auf dem Deckblatt der RWK-Listen bekannt gegeben. Unregelmäßigkeiten sind auf den RWK-Berichten sofort zu vermerken und von den Mannschaftsführern zu unterschreiben. Später eingehende Beschwerden werden nicht mehr bearbeitet.
- Rechtsweg
Gegen Entscheidungen entsprechend Nr. 12 dieser RWK-Richtlinie kann der Betroffene innerhalb von 14 Tagen nach der Bekanntgabe Einspruch beim zuständigen RWK-Leiter einlegen. Der Schützenkreis Gütersloh erhebt gem. SpO eine Einspruchsgebühr von 30,00 €, die mit dem Einspruch fällig ist. Wird dem Einspruch entsprochen, erfolgt eine Erstattung der Einspruchsgebühr. Über eingelegte Einsprüche entscheidet die Sportkommission des Schützenkreises Gütersloh.
- Einzelwertungen
Die Rundenwettkämpfe sind Mannschaftswettkämpfe. Es können aber Einzelwertungen in den einzelnen Klassen erfolgen. Dies legt der Veranstalter fest. Wie weit die Einteilung geht, entscheidet der RWK-Leiter. Sollten zum Wettkampfende weniger als 5 Schützen/Schützinnen in einer Einzelklasse gestartet sein, wird diese Einzelklasse aufgelöst und in der höheren Einzelklasse integriert.
- Datenschutz
Mit der Meldung zu den Rundenwettkämpfen erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine benötigten Daten und die im Wettkampf erzielten Ergebnisse erfasst und in Papierlisten, Aushängen, Zeitschriften und Internet veröffentlicht werden. Der Teilnehmer erklärt sich auch damit einverstanden, dass Bilder von ihm, die im Rahmen der Veranstaltung z. B. Siegerehrung, Wettkampf entstanden sind, über die Verbandsmedien, die Homepage des Schützenkreises Gütersloh, Pressedienste veröffentlicht werden dürfen. Dies gilt auch für minderjährige Personen.
- Allgemeine Hinweise
Jeder am Rundenwettkampf teilnehmende Schütze oder Schützin ist durch seinen Sportleiter mit den Bestimmungen dieser Rundenwettkampfordnung sowie den Bestimmnungen der Schießsport- und Standordnung vertraut zu machen. Mit der Teilnahme erkennt der Schütze diese Regeln an. Grobe Verstöße regelt die Sportkommission.
Der gastgebende Verein hat darauf zu achten, dass eine ausgebildete Standaufsicht (zumindestens Waffensachkunde gem § 10 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 10 Abs. 3 S. 3 AwaffV) vor Ort ist.
Die beschossenen Scheiben/Streifen und Schießprotokolle sind bis zur Siegerehrung aufzubewahren oder auf Anordnung des RWK-Leiters zuzusenden.
Eine Übermittlung per Mail ist selbstverständlich auch möglich.
Gültige Gesetze und Verordnungen sind zu beachten.
Diese RWK-Richtlinie ist seit 2011 in Kraft, 2022 ergänzt und überarbeitet.
Wolfgang Wannhof Dietmar Lütgert Michael Kindler
Kreisvorsitzender Kreissportleiter RWK-Leiter